HIGH FIVE - VfL Waiblingen Startseite VfL Waiblingen HIGH FIVE - VfL Waiblingen Startseite VfL Waiblingen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Rechte und Pflichten des Nutzers


Der Nutzer ist berechtigt, die im Vertragsumfang vorgesehenen Einrichtungen des High Five während der durch Aushang bekanntgegebenen Öffnungszeiten zu benutzen. Die Öffnungszeiten sind den Aushängen und der Homepage zu entnehmen – Änderungen vorbehalten. Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass zwischen Weihnachten und Neujahr der Trainingsbetrieb im High Five ruht. Die mit der Nutzungsvereinbarung erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar. Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres können die Einrichtung des High Five nicht nutzen.


2. Vereinsmitgliedschaft


Die Nutzung des High Five setzt eine Mitgliedschaft beim VfL Waiblingen 1862 e.V. voraus.  Die Mitgliedschaft ist gemäß der Satzung des Vereins kündbar. Sollte ein Fehlbetrag durch Nichtmitgliedschaft angezeigt sein, wird dieser rückwirkend per Lastschrift eingezogen.


3. Zahlungsweise


Die Zahlungsweise erfolgt nur durch Lastschrift. Mit seiner Unterschrift gibt der Nutzer dem Verein die Berechtigung, den zu zahlenden Betrag monatlich zum Monatsanfang, vom angegebenen Konto abzubuchen. Ist der Nutzer mit der Zahlung des Nutzungsentgeltes in Verzug, so hat das Mitglied dem VfL Waiblingen 1862 e. V. die hieraus entstehenden Kosten zu ersetzen. Bei Zahlungsverzug ist der Verein berechtigt, den Vertragspartner bis zur vollständigen Zahlung des fälligen Nutzungsentgeltes von der Nutzung des High Five auszuschließen. Anschriften- sowie Kontoänderungen sind dem VfL Waiblingen 1862 e. V.  unverzüglich mitzuteilen.


4. Beitragsanpassung


Der VfL Waiblingen 1862 e. V ist berechtigt, angemessene Preisanpassungen durchzuführen. Die Vertragspartner werden darüber wenigstens 4 Wochen vor Inkrafttreten in Kenntnis gesetzt.


5. Vertragslaufzeit/Kündigung


Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um zwölf Monate, wenn er nicht schriftlich und fristgerecht mindestens sechs Wochen vor Vertragsende gekündigt wird. Bei früherem Austritt erfolgt kein Rückerstattungsanspruch. Wird ein Mitglied durch Schwangerschaft oder Umzug, der die Entfernung zum High Five unzumutbar macht, an der Sportausübung gehindert, kann der Vertrag auf Wunsch des Mitgliedes mit sofortiger Wirkung zum nächsten Monatsende aufgelöst werden. Voraussetzung ist ein ärztlicher oder behördlicher Nachweis.


6. Haftung


Eine Haftung wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen übernommen. Für den Fall, dass eine Bestimmung des Vertrages rechtsunwirksam sein sollte, hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestandteile.


7. Hausordnung


Für die Teilnehmer ist die Hausordnung der Räume verbindlich.

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